Einzelspende zur Unterstützung des Vereins bzw. seiner Ziele


Sie finden nachfolgend mehrere Möglichkeiten, wie Sie den Verein oder unsere Projekte in Kiew unterstützen können.
Sie haben etwas zu feiern und denken auch an die, die auf der Schattenseite des Lebens stehen? Dies können Sie tun, wenn Sie anlässlich eines Geburtstags, einer Hochzeit, einer Firmenfeier oder eines anderen Anlasses zu Spenden für Brücke nach Kiew aufrufen.
Bitten Sie einfach Ihre Gäste oder Kunden bei einem freudigen Anlass um eine Spende anstelle von (oder auch zusätzlich zu) Geschenken. So machen Sie nicht nur sich, sondern auch anderen Menschen eine Freude.
Gerne senden wir Ihnen und allen, die für diesen Zweck spenden, Informationen über unsere Initiative zu. Auf Wunsch schicken wie Ihnen gerne auch Sammeldosen zu.

Vereinskonto-Nr.: 100019950 (für Spenden an den Verein und Mitgliedsbeiträge)
Spendenkonto-Nr.: 19950 (für Spenden und Patenschaften in Kiew)
Raiffeisenbank München Süd: BLZ 701 694 66


Vordruck für eine Einzelspende ( PDF-Ausdruck)
Hier finden Sie ein Formular, das es Ihnen ermöglicht, sich für eine einmalige Zuwendung für die Kiewhilfe oder für den Verein zu entscheiden. Der Verein braucht die Unterstützung ebenso, damit er die Spendengelder für Kiew ohne Abzüge, also zu 100% nach Kiew weitergeben kann. Der als gemeinnützig anerkannte Verein ist erforderlich, um Spendenbescheinigungen ausstellen zu dürfen.
Damit die Aufgaben ordnungsgemäß und transparent abgewickelt werden können, gibt es getrennte Konten für den Verein und die Projekte in Kiew.


Vordruck für Patenschaften oder Spenden nach Kiew ( PDF-Ausdruck)
Mit diesem Vordruck können Sie eine konkrete Patenschaft übernehmen, aber auch ohne Zweckbindung (z.B. für die alljährlichen Sonderaktionen) spenden. Eine Patenschaft kann jederzeit ohne Fristen und ohne Begründung beendet werden. Es wäre aber wünschenswert, dies rechtzeitig bekannt zu geben, damit für die Familien neue Paten gesucht werden können.


Vordruck für die Mitgliedschaft im Verein ( PDF-Ausdruck )
Damit der Verein seinen satzungsgemäßen Aufgaben nachkommen kann, - wie z.B. die Weitergabe der Spenden ohne Verwaltungsbazüge -, benötigt er Mitgliedsbeiträge. Auch hier gilt, dass Sie ohne Fristeinhaltung und ohne Begründung die Mitgliedschaft jederzeit beenden können.